Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
CMG Produktionen – Cordula Maria Grahl
§ 1 Geltungsbereich und Vertragsgegenstand
(1) Diese AGB gelten für alle Verträge über Webdesign, Markenentwicklung und Fotografie zwischen CMG Produktionen (nachfolgend „Auftragnehmerin“) und ihren Kunden (nachfolgend „Auftraggeber“).
(2) Der Leistungsumfang ergibt sich aus dem gewählten Paket („Jetzt online gehen“, „Professionelle Präsenz“, „Marke mit Substanz“) oder den Fotografie-Paketen („Brand Start“, „Brand Presence“, „Brand Impact“) sowie ergänzenden Individualvereinbarungen.
§ 2 Besonderheiten Webdesign & Lizenzen
(1) In den Paketen enthaltene Drittanbieter-Lizenzen (z. B. Astra Pro, Elementor Pro, eRecht24) sind für das erste Vertragsjahr inkludiert.
(2) Ab dem 13. Monat werden Verlängerungskosten transparent weiterberechnet oder können vom Auftraggeber direkt übernommen werden. Bei Nichtverlängerung entfällt die Haftung für Funktionseinschränkungen.
§ 3 Besonderheiten Fotografie
(1) RAW-Daten: Die Auftragnehmerin übergibt grundsätzlich nur bearbeitete Dateien im JPEG-Format. Die Herausgabe von RAW-Daten (Rohdaten) ist ausgeschlossen, sofern nicht ausdrücklich für Agenturzwecke schriftlich anders vereinbart.
(2) Model-Release: Der Auftraggeber ist dafür verantwortlich, die Einverständniserklärungen abgebildeter Personen (Mitarbeiter, Dritte) einzuholen. Die Auftragnehmerin stellt hierfür auf Wunsch Musterformulare bereit; das Haftungsrisiko bei fehlenden Erklärungen trägt der Auftraggeber.
(3) Terminverschiebung: Verschiebungen (z. B. wetterbedingt) erfolgen in enger Abstimmung. Kosten entstehen in der Regel nicht, sofern die Verschiebung einvernehmlich und rechtzeitig erfolgt.
§ 4 Reisekosten
(1) Reisekosten werden für jeden Auftrag berechnet.
(2) Fahrten innerhalb eines Radius von 20 km um den Geschäftssitz der Auftragnehmerin (Struppener Straße 26, 01259 Dresden) sind kostenfrei. Darüber hinausgehende Fahrtstrecken werden mit einer Pauschale pro Kilometer oder nach individueller Vereinbarung berechnet.
§ 5 Nutzungsrechte & KI-Verbot
(1) Mit vollständiger Bezahlung erhält der Auftraggeber umfassende Nutzungsrechte an den Werken.
(2) Veränderungsverbot: Die erstellten Fotografien dürfen vom Auftraggeber nicht durch Filter, Zuschnitte oder sonstige Bearbeitungen verfremdet werden, die den künstlerischen Charakter der Arbeit wesentlich verändern.
(3) KI-Nutzungsverbot: Dem Auftraggeber ist es untersagt, die bereitgestellten Fotografien als Datenbasis für das Training von Künstlicher Intelligenz (KI) oder zur Generierung neuer Bildinhalte mittels KI zu nutzen. Bei Zuwiderhandlung behält sich die Auftragnehmerin Schadensersatzansprüche und die Forderung auf Unterlassung vor.
(4) Die Auftragnehmerin darf KI-Tools für die interne Bildbearbeitung und Strukturierung von Texten einsetzen.
§ 6 Urheberbenennung
(1) Die Auftragnehmerin hat das Recht auf Namensnennung.
(2) Der Urheberhinweis (z. B. im Footer oder Impressum) darf nicht ohne Rücksprache entfernt, optisch unkenntlich gemacht oder in der Darstellung unterdrückt werden.
§ 7 Vergütung & Projektabbruch
(1) Es gilt die vereinbarte Zahlungsstaffelung (1/3 bei Start, 1/3 bei Erstversion, 1/3 vor Launch).
(2) Projektabbruch: Bei einem vorzeitigen Abbruch des Projekts durch den Auftraggeber verbleibt die bereits geleistete Anzahlung (erstes Drittel) als Aufwandsentschädigung bei der Auftragnehmerin. Bereits erbrachte weitergehende Leistungen werden gemäß Stundensatz abgerechnet.
(3) Zusatzleistungen werden mit 140,00 €/Std. netto berechnet.
§ 8 Abnahme & Korrekturen
(1) Es sind zwei gebündelte Korrekturdurchgänge pro Projektphase enthalten.
(2) Die Leistungen gelten als abgenommen, wenn nicht innerhalb von vier Wochen nach Bereitstellung schriftlich Mängel gerügt werden.
§ 9 Schlussbestimmungen
(1) Gerichtsstand ist Dresden.
(2) Es gilt deutsches Recht.