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Allge­meine Geschäfts­be­din­gungen (AGB)

CMG Produk­tionen – Cordula Maria Grahl

§ 1 Geltungs­be­reich und Vertrags­ge­gen­stand

(1) Diese AGB gelten für alle Verträge über Webdesign, Marken­ent­wicklung und Fotografie zwischen CMG Produk­tionen (nachfolgend Auftrag­neh­merin“) und ihren Kunden (nachfolgend Auftrag­geber“).

(2) Der Leistungs­umfang ergibt sich aus dem gewählten Paket („Jetzt online gehen“, Profes­sio­nelle Präsenz“, Marke mit Substanz“) oder den Fotografie-Paketen („Brand Start“, Brand Presence“, Brand Impact“) sowie ergän­zenden Indivi­du­al­ver­ein­ba­rungen.

§ 2 Beson­der­heiten Webdesign & Lizenzen

(1) In den Paketen enthaltene Dritt­an­bieter-Lizenzen (z. B. Astra Pro, Elementor Pro, eRecht24) sind für das erste Vertragsjahr inklu­diert.

(2) Ab dem 13. Monat werden Verlän­ge­rungs­kosten trans­parent weiter­be­rechnet oder können vom Auftrag­geber direkt übernommen werden. Bei Nicht­ver­län­gerung entfällt die Haftung für Funkti­ons­ein­schrän­kungen.

§ 3 Beson­der­heiten Fotografie

(1) RAW-Daten: Die Auftrag­neh­merin übergibt grund­sätzlich nur bearbeitete Dateien im JPEG-Format. Die Herausgabe von RAW-Daten (Rohdaten) ist ausge­schlossen, sofern nicht ausdrücklich für Agentur­zwecke schriftlich anders vereinbart.

(2) Model-Release: Der Auftrag­geber ist dafür verant­wortlich, die Einver­ständ­nis­er­klä­rungen abgebil­deter Personen (Mitar­beiter, Dritte) einzu­holen. Die Auftrag­neh­merin stellt hierfür auf Wunsch Muster­for­mulare bereit; das Haftungs­risiko bei fehlenden Erklä­rungen trägt der Auftrag­geber.

(3) Termin­ver­schiebung: Verschie­bungen (z. B. wetter­be­dingt) erfolgen in enger Abstimmung. Kosten entstehen in der Regel nicht, sofern die Verschiebung einver­nehmlich und recht­zeitig erfolgt.

§ 4 Reise­kosten

(1) Reise­kosten werden für jeden Auftrag berechnet.

(2) Fahrten innerhalb eines Radius von 20 km um den Geschäftssitz der Auftrag­neh­merin (Strup­pener Straße 26, 01259 Dresden) sind kostenfrei. Darüber hinaus­ge­hende Fahrt­strecken werden mit einer Pauschale pro Kilometer oder nach indivi­du­eller Verein­barung berechnet.

§ 5 Nutzungs­rechte & KI-Verbot

(1) Mit vollstän­diger Bezahlung erhält der Auftrag­geber umfas­sende Nutzungs­rechte an den Werken.

(2) Verän­de­rungs­verbot: Die erstellten Fotografien dürfen vom Auftrag­geber nicht durch Filter, Zuschnitte oder sonstige Bearbei­tungen verfremdet werden, die den künst­le­ri­schen Charakter der Arbeit wesentlich verändern.

(3) KI-Nutzungs­verbot: Dem Auftrag­geber ist es untersagt, die bereit­ge­stellten Fotografien als Daten­basis für das Training von Künst­licher Intel­ligenz (KI) oder zur Generierung neuer Bildin­halte mittels KI zu nutzen. Bei Zuwider­handlung behält sich die Auftrag­neh­merin Schadens­er­satz­an­sprüche und die Forderung auf Unter­lassung vor.

(4) Die Auftrag­neh­merin darf KI-Tools für die interne Bildbe­ar­beitung und Struk­tu­rierung von Texten einsetzen.

§ 6 Urheber­be­nennung

(1) Die Auftrag­neh­merin hat das Recht auf Namens­nennung.

(2) Der Urheber­hinweis (z. B. im Footer oder Impressum) darf nicht ohne Rücksprache entfernt, optisch unkenntlich gemacht oder in der Darstellung unter­drückt werden.

§ 7 Vergütung & Projekt­ab­bruch

(1) Es gilt die verein­barte Zahlungs­staf­felung (1/​3 bei Start, 1/​3 bei Erstversion, 1/​3 vor Launch).

(2) Projekt­ab­bruch: Bei einem vorzei­tigen Abbruch des Projekts durch den Auftrag­geber verbleibt die bereits geleistete Anzahlung (erstes Drittel) als Aufwands­ent­schä­digung bei der Auftrag­neh­merin. Bereits erbrachte weiter­ge­hende Leistungen werden gemäß Stundensatz abgerechnet.

(3) Zusatz­leis­tungen werden mit 140,00 €/​Std. netto berechnet.

§ 8 Abnahme & Korrek­turen

(1) Es sind zwei gebün­delte Korrek­tur­durch­gänge pro Projekt­phase enthalten.

(2) Die Leistungen gelten als abgenommen, wenn nicht innerhalb von vier Wochen nach Bereit­stellung schriftlich Mängel gerügt werden.

§ 9 Schluss­be­stim­mungen

(1) Gerichts­stand ist Dresden.

(2) Es gilt deutsches Recht.